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   BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73   

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BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73 (https://dejure.org/1974,1022)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1974 - VI CB 45.73 (https://dejure.org/1974,1022)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1974 - VI CB 45.73 (https://dejure.org/1974,1022)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensmängeln - Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln im Zusammenhang mit dem Begriff der Gewissensentscheidung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73
    - Nach den im Zusammenhang zu betrachtenden tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kann es auch nicht zweifelhaft sein, daß es davon überzeugt ist, der Kläger trete nicht für ein absolutes Tötungsverbot im Kriege bei einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Staaten ein, daß er also seinen Einsatz nicht etwa nur auf unausweichliche Konfliktfälle, besonders in Notwehr- und Nothilfesituationen, beschränkt wissen wolle (zu diesem Fragenkomplex vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 18.73 -).
  • BVerwG, 18.01.1974 - VI CB 65.73

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73
    Auch eine solche Bereitschaft zur Verteidigung mit der Waffe in einer nach der gegenwärtigen historischen und politischen Situation nicht aktuellen und sogar unwahrscheinlichen Situation schließt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus (Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 13.73 - vgl. auch Beschlüsse vom 18. Januar 1974 - BVerwG VI CB 65.73 - und vom 23. August 1973 - BVerwG VI 151.73 - mit zahlreichen Nachweisen).
  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 13.73

    Aktenwidrigkeit eines Urteils - Verteidigungsbereitschaft eines

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73
    Auch eine solche Bereitschaft zur Verteidigung mit der Waffe in einer nach der gegenwärtigen historischen und politischen Situation nicht aktuellen und sogar unwahrscheinlichen Situation schließt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus (Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 13.73 - vgl. auch Beschlüsse vom 18. Januar 1974 - BVerwG VI CB 65.73 - und vom 23. August 1973 - BVerwG VI 151.73 - mit zahlreichen Nachweisen).
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit dem in der Beschwerdeschrift angeführten Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 19.69 - (BVerwGE 37, 69) ausgeführt, daß ein Wehrpflichtiger, der seine Ablehnung, den Kriegsdienst zu leisten, dahin einschränkt, gegen einen böswilligen, mit Vernichtungsabsicht vorgehenden Gegner an Kampfhandlungen mit der Waffe teilzunehmen, seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht beanspruchen kann.
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73

    Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73
    In Fortführung und weiterer Anwendung dieser Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt.
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 58.68

    Verweigerung des Kriegsdienstes auf Grund einer Gewissensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73
    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von der Rechtsauffassung des Urteils vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 58.68 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 30) ab.
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73
    Der erkennende Senat hat bereits in dem Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435) in Präzisierung der Rechtsprechung des früher für die Angelegenheiten der Kriegsdienstverweigerung zuständigen VIII. Senats (vgl. dessen Urteil vom 18. Oktober 1972 in BVerwGE 41, 53) ausgeführt, daß bei der Eigentümlichkeit der Streitsachen über die Kriegsdienstverweigerung die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle zu spielen vermögen, als dies sonst zumeist in der Prozeßpraxis der Fall ist.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73
    Der allgemeine Hinweis, bei ordnungsgemäßer Vernehmung des Klägers wäre "mit Sicherheit" deutlich geworden, daß er jede kriegerische Auseinandersetzung zwischen Staaten "gewissensmäßig" ablehne, genügt nicht dem Darlegungserfordernis des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwGE 31, 212 [217/218]).
  • BVerwG, 19.10.1973 - VI C 37.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73
    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien ist nicht erkennbar, daß nach den Umständen des vorliegenden Falles, nachdem das Verwaltungsgericht bereits zu einem sicheren und eindeutigen Ergebnis gelangt war, die Vernehmung weiterer Zeugen über den vom Kläger gewonnenen Gesamteindruck und die aus seinen Bekundungen zu ziehenden Schlußfolgerungen hinaus zu weiteren Erkenntnissen hätte führen können und damit diese weitere Sachaufklärung sich dem Verwaltungsgericht als sachdienlich hätte unabweisbar anbieten müssen (vgl. Beschluß vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -).
  • BVerwG, 27.06.1966 - VI C 114.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73
    Aber auch insoweit läßt das Revisionsvorbringen nicht - nicht einmal andeutungsweise - erkennen, inwiefern das angefochtene Urteil auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen könnte (vgl. insoweit zur Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht: Urteil vom 27. Juni 1966 - BVerwG VI C 114.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 6]; Beschluß vom 5. Oktober 1972 - BVerwG II B 15.72 -).
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 03.04.1973 - VI B 10.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung an eine

    Jedenfalls stellt es keinen Verfahrensmangel dar, wenn das Verwaltungsgericht Zeugen dann nicht vernimmt, nachdem es auf Grund der Parteivernehmung des Klägers in rechtlich bedenkenfreier und nachprüfbarer Weise ein klares und eindeutiges Bild von seiner Persönlichkeit und von der Motivation der von ihm geltend gemachten Kriegsdienstverweigerung gewonnen hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a.Beschlüsse vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -, vom 26. April 1974 - BVerwG VI CB 45.73 -, vom 28. Mai 1974 - BVerwG VI C 169.73 - undvom 31. Mai 1974 - BVerwG VI CB 19.74 -).
  • BVerwG, 18.01.1980 - 6 CB 76.79

    Verfahrensrevision im Wehrpflichtrecht - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der

    In Wirklichkeit handelt es sich bei dem Revisionsangriff um eine in Gestalt einer Verfahrensrüge vorgetragene Sachrüge, die im Rahmen der zulsssungsfreien Verfahrensrevision nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG unbeachtlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. August 1973 - BVerwG 6 C 41.73 -, vom 11. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 60.73 -, vom 2. Januar 1974 - BVerwG 6 C 72.73 -, vom 26. April 1974 - BVerwG 6 CB 45.73 - und vom 6. Mai 1974 - BVerwG 6 C 226.73 -).
  • BVerwG, 02.10.1974 - VI CB 223.73

    Rechtsmittel

    Ein etwaiger Beweisantrag auf Vernehmung der Zeugen wäre, wie sich aus den vorstehenden Darlegungen ergibt, rechtsfehlerfrei abzulehnen gewesen (vgl. auch Beschlüsse vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 - und vom 26. April 1974 - BVerwG VI CB 45.73 -).
  • BVerwG, 18.09.1974 - VI CB 70.74

    Zulassungsgrund der Abweichung im Wehrpflichtverfahren - Ablehnung des Krieges

    Der Zulassungsgrund der Abweichung im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG ist nur dann gegeben, wenn das angefochtene Urteil in seinen entscheidungserheblichen rechtlichen Darlegungen von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (vgl. Beschluß vom 26. April 1974 - BVerwG VI CB 45.73 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 29.10.1974 - VI CB 25.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Der Zulassungsgrund der Abweichung im Sinne dieser Vorschrift ist nur dann gegeben, wenn das angefochtene Urteil in seinen entscheidungserheblichen rechtlichen Darlegungen von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (vgl. Beschluß vom 26. April 1974 - BVerwG VI CB 45.73 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 17.12.1975 - 6 CB 71.75

    Zulässigkeit einer hilfsweisen Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Der nicht näher begründete Hinweis, das Verwaltungsgericht habe den Kläger "nicht richtig angehört", reicht für eine nach Maßgabe des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO substantiierte Verfahrensrüge nicht aus (vgl. Beschluß vom 26. April 1974 - BVerwG VI CB 45.73 - unter Hinweis auf BVerfGE 28, 17).
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